| Angebot zur "sicheren Verhütung des plötzlichen Kindstodes" verbotene Werbung? |
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| Geschrieben von: Dr. med. Hannes Kapuste |
| Dienstag, den 01. September 2009 um 14:00 Uhr |
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München (pts/01.09.2009/14:00) - Vergangene Woche wurde Dr. med. Hannes Kapuste vom LBE Der plötzliche Kindstod (SIDS) ist trotz seines kontinuierlichen Rückgangs von 1990-2007 von 1285 auf 228 Fälle noch immer die häufigste Todesursache von Kleinkindern in Deutschland. Nach den meisten medizinischen Publikationen ist seine Ursache unbekannt. Lediglich über SIDS-Risikofaktoren, wie die Bauch- und Seitenlage, die Bedeckung des Kopfes durch Bettzeug, Überwärmung, bzw. Fieber, u.a. herrscht Einigkeit. Das Bemühen um Vermeidung dieser Faktoren hat das Risiko mit den genannten 228 SIDS-Fällen pro 684.862 Lebendgeborene 2007 einigermaßen beruhigend auf nur noch 1/3000 gesenkt. Da diese Tragik im Einzelfall - statistisch noch zwei SIDS-Fälle in drei Tagen - aber unvorstellbar groß und auch nicht vorhersehbar ist, suchen viele Eltern im Internet doch noch nach einer eventuellen Sicherheit. Und diese Sicherheit findet man da, vom Chemiker Barry A Richardson(1) (BAR) im Detail recherchiert, eindeutig bewiesen und verständlich erklärt, hier kurz zusammengefasst: BAR fand in jeder einzelnen von letzten Endes mehr als hundert Matratzen, auf denen ein Kind an SIDS gestorben war, einen überall vorkommende Pilz (Scopulariopsis brevicaulis), der aus Phosphor-, Antimon, oder Arsen-Verbindungen extrem giftige Gase freisetzen kann. Alle Matratzen enthielten mindestens eine dieser Verbindungen. Und aus allen konnte er durch Inkubation bei 37°C solche Gase generieren. Die Gase sind deutlich schwerer als Luft, weshalb die Bauchlage des Kindes gefährlich ist. Und bei einem Anstieg der Temperatur um 3 Grad steigt die Freisetzung der Gase auf das 10- bis 20-fache. BAR hatte schon Anfang 1989 verschiedene Wissenschaftler und das britische Department of Health (DH) über seine Untersuchungen informiert. Im Mai 1989 reichte er den medizinischen Zeitschriften einen vorläufigen Bericht ein. Am 6. Juni 1989 dann machten die britischen Medien seine Befunde über giftige Gase aus Kindermatratzen weithin bekannt, so wie auch seine Empfehlung, neue Matratzen zu verwenden oder zum Schutz der Kinder vor diesen Gasen alte Matratzen mit Polyethylen (PE) abzudecken. Hätte das medizinische und politische Establishment darauf angemessen reagiert, wären damals alle P-, Sb- und As-Verbindungen in neuen Matratzen verboten und die Umhüllung der alten mit PE angeordnet worden. Allein in Deutschland hätten damit seit 1990 mehr als 11.000 tragische Todesfälle verhindert werden können (gbe-bund.de(2)). Das britische DH hatte eine solche Anordnung aber nicht im Sinn. Verantwortlich für die gesetzliche Vorschrift, Kindermatratzen mit (antimonhaltigen) Flammschutzmitteln zu bestücken, beorderte es zwei Expert-Committees, die Untersuchungen von BAR zu überprüfen. Den zuletzt für BAR negativ ausgehenden Limerick-Report publizierte das DH ohne vorherige Rücksprache mit ihm. Seinen einen Monat später dazu eingereichten Widerspruch (BAR 1998(3)) hat das DH unterschlagen (Kapuste 2004(4)). In Neuseeland wurde inzwischen auch epidemiologisch eindeutig bewiesen, dass Babys auf PE-umhüllten Matratzen sicher sind: bei mehr als 180-tausend Babys, die von 1995 bis 2008 nach den Anweisungen von TJ Sprott auf einer PE-umhüllten Matratze geschlafen haben, ist noch kein einziger Fall von SIDS beobachtet worden (Sprott 2009(5)). Aus schwer verständlichen Gründen werden die Berichte BA Richardson und TJ Sprott von den meisten mit dem SIDS-Problem befaßten Wissenschaftlern nicht diskutiert. Außer den fragwürdigen Untersuchungen in England wurden auch keine an SIDS beteiligten Matratzen auf P-, Sb- und As-Verbindungen oder Pilze untersucht. Im Gegensatz dazu wird - wohl zum Schutz der Matratzenhersteller vor Haftungsansprüchen - allenthalben die Meinung vertreten, dass Kinder an ihrer eigenen Ausatmungsluft sterben könnten. Nachdem das ausgeatmete Kohlendioxid aber 30.000- bis 200.000-mal weniger giftig ist als diese Gase ist das wissenschaftlich nicht zu begründen (Kapuste 2007(6)). Juristen, die jetzt die Frage der oben genannten Abmahnung bewerten, gehen nach alldem davon aus, dass die Bewerbung von Matratzenhüllen als sicherer Schutz vor dem plötzlichen Kindstod nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft als verbotene Werbung geahndet werden kann. Das Gericht müßte dazu nicht einmal prüfen, ob diese Tatsache etwa wissenschaftlich beweisbar ist. Es genügt, dass einige Wissenschaftler es bestreiten. Damit ist die so nötige Information der Eltern über eine mögliche Ursache des plötzlichen Kindstodes unerträglich erschwert worden. Eine rechtliche Überprüfung dieser wissenschaftlichen Frage müßte ein Gericht allerdings ggf. dann vornehmen, wenn es eine Klage von Eltern gegen Matratzenhersteller im Rahmen der Produkthaftung zu behandeln hätte. Würde die Beweisaufnahme im Rahmen einer solchen Gerichtsverhandlung zweifelsfrei zu dem Ergebnis gelangen, dass die in der betroffenen Matratze enthaltenen P-, Sb- oder As-Verbindungen zum plötzlichen Tod des Kindes geführt haben, so könnte dies bei Bekanntwerden ein gesetzliches Verbot von Materialien mit solchen Verbindungen in Kindermatratzen zur Folge haben. Die Elterninitiative "Plötzlicher Kindstod" sucht daher jetzt Eltern, die die Matratze ihres am plötzlichen Kindstod verstorbenen Kindes im Rahmen einer solchen Klage als Beweismittel einbringen würden. Anfragen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Weitere Informationen: Pressekontakt: Aussender: Institut für Ausbildungsforschung [ Quelle: http://pressetext.com/news/090901046/ ] |
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