Logo

Preisvergleich01


VPK reicht Klage gegen Ungleichbehandlung ein Pdf Button PrintButton EmailButton
Geschrieben von: Werner Schipmann   
Dienstag, den 25. August 2009 um 09:25 Uhr

Pt090825007 LOWRESBerlin/Düsseldorf (pts/25.08.2009/09:25) - Ausschluss privat-gewerblicher Kindertagesstätten aus Fördersystem verstößt gegen EU-Wettbewerbsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Finanzierung und staatliche Förderung von Kindertagesstätten auf eine neue Grundlage gestellt. Moderner und vor allem gerechter sollte die Förderung werden. Doch die Neuregelung hat einen wesentlichen Punkt nicht berücksichtigt: privat-gewerbliche Kindertagesstätten bleiben von der Förderung ausgeschlossen und werden somit wirtschaftlich und strukturell benachteiligt. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) unterstützt daher nun eine Klage gegen das KiBiZ vor dem Verwaltungsgericht Aachen, um die Benachteiligung zu beenden.

"Kindertagesstätten werden nicht nur von freien gemeinnützigen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunen und Landkreisen betrieben, sondern auch von privat-gewerblichen Anbietern", erklärt Michael W. Budig, Präsident des VPK-Bundesverbandes. Dabei handele es sich oft um kleine Familienunternehmen oder von Einzelpersonen geführte Betriebe, die aber für die kommunale Versorgung in der Kinder- und Jugendhilfelandschaft unerlässlich seien, erläutert er. "Privat-gewerbliche Anbieter sind nicht nur innovativ und bieten oftmals höhere Standards, sie leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung in der Kinderbetreuung", erklärt der VPK-Präsident. Ohne die privaten könnten die hohen Ziele der Regierung in der Jugendpolitik nicht erreicht werden.

Die Problematik der privat-gewerblichen Anbieter von Kindertagesstätten liegt in deren Rechtsform. Sie werden in der Regel nicht als gemeinnützige GmbH oder als Verein geführt und erfüllen daher nicht die steuerlichen Kriterien für eine Gemeinnützigkeit.

Kindertagesstätten erhalten nach dem KiBiz unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zum Betrieb ihrer Einrichtung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage sogenannter Kindpauschalen, die von der Art und Leistung der Einrichtung abhängig sind. Diese Zuschüsse betragen zwischen 79 % und 96 %. Anerkannte gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe erhalten beispielsweise einen Zuschuss von 91 %. Von diesen Förderungen sind private Anbieter ausgeschlossen. "Hier wird eine bestimmte Gruppe von Anbietern diskriminiert, unabhängig davon, wie gut deren nachgewiesene und anerkannte Leistung ist", so Budig weiter. Das sei ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung, gegen die Freiheit der Berufsausübung und gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Der VPK unterstützt deshalb eine Klage einer familiär geführten Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen, welche sich gegen diese Ungleichbehandlung richtet. "Von dem Urteil erhoffen wir uns eine grundsätzlich positive Signalwirkung. Die Benachteiligung privater Anbieter habe System und sei nicht neu. Mit dem Urteil könne ein Beitrag geleistet werden, die Kinder- und Jugendhilfe gerechter und damit insgesamt besser zu machen", erklärt der VPK-Präsident weiter.

Privat-gewerbliche Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe sind ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Dies sei sowohl im KiBiZ als auch im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes) geregelt. Die Förderung und Finanzierung werde aber nicht einheitlich umgesetzt, so die Kritik des Verbandes privater Träger. Der VPK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass privat-gewerblich geführte Einrichtungen durchschnittlich eine hohe Belegung aufweisen. Dies beweise, dass sie ersichtlich den Kundenbedürfnissen nachkämen und nicht zuletzt durch ihre längeren und flexibleren Öffnungszeiten den Anforderungen berufstätiger Eltern entsprächen. Das werde bei anderen Anbietern oft nicht geleistet.

Es dürfe nicht eine bestimmte Rechtsform gefördert und eine andere benachteiligt werden, so Budig abschließend, denn das sei mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und den Interessen der Kinder und Jugendlichen nicht vereinbar.

Hintergrund
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für privat-wirtschaftliche Leistungsträger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privat-wirtschaftlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift "Blickpunkt Jugendhilfe" heraus.

Kontakt / Ansprechpartner
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030 - 42859656
Fachreferent: Werner Schipmann
Tel.: 0541 - 9998270
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.vpk.de (Ende)

Aussender: VPK
Ansprechpartner: Werner Schipmann
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: 0541 – 9998270

[ Quelle: http://pressetext.com/news/090825007/ ]

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. August 2009 um 09:25 Uhr
 

This content has been locked. You can no longer post any comment.

 

 

Snapimages.huge Soft.eu

Aquado® Silent Technologien für PCs und server

Um die Lebensdauer ihrer computer erheblich zu erhöhen, setzt Aquado® konsequent auf Forschung und Entwicklung von neuesten Technologien.

 

Mit dem Einbau von angemessen dimensionierten Prozessorlüftern wird der Luftstrom aerodynamisch so zur Peripherie des Prozessorsockels geführt, dass die thermisch belasteten Bauteile ausreichend mit Kühlung versorgt werden.

Lookforit Computer 180

 

Entsprechend wird die zu erwartende Lebensdauer eines Mainboards, aber auch die der Grafikkarten, Festplatten, RAM- Module, etc. erhöht.

 

 

Die Vorteile von Aquado-Systemen sind eindeutig:

Temperaturgeregelte, sorgfältig aufeinander abgestimmte Gehäuse-,Prozessor- und Festplattenlüfter, nivellieren die Temperaturunterschiede und sorgen für ein gesundes Klima im Computergehäuse. Die jederzeit präsente Drehzahlanpassung dieser Lüfter reguliert generell auftretende Innentemperaturschwankungen. Warmluft wird aus dem Computergehäuse abgezogen,kühlende Luft strömt ein und sorgt für einen „Kamineffekt“. >> Fast unglaublich - überwiegend gummigelagerte, leistungsstarke Lüfter reduzieren den Geräuschpegel des Gesamtsystems selbst bei voller Drehzahl unter 24 dB(A)! << mehr unter: http://aquado.huge-soft.eu

] fotohinweis  allem  allen  allerdings  anbieter  angebot  anleger  auswahl  baden  banken  befragten  bereich  bereichen  bereinigte  bereits  berlin  besonders  besser  bietet  circle  consulting  dabei  dafür  damit  daten  davon  dazu  denn  deutlich  deutsche  deutschen  deutschland  deutschlands  dies  dimoco  direkt  diversity  drei  dämmstoff  econsense  eigenen  einfach  einsatz  entwickelt  entwicklung  erfolgreich  ergebnis  ergebnisse  erhalten  erklärt  erneut  erst  ersten  etwa  euro  europa  experten  finden  foto  fotos  frauen  future  führt  ganz  geben  gegenüber  gehören  geld  gerade  gesellschaft  gilt  gleichzeitig  global  gmbh  große  großen  gruppe  gute  henkel  herr  heute  hohe  huge  hält  image  informationen  insbesondere  international  internationalen  internet  jahr  jahre  jahren  jahres  kategorie  kinder  kommen  kosmetik  kosten  kunde  kunden  können  lassen  laufenden  leben  leipzig  letzten  liegt  loctite  ländern  lösung  lösungen  mail  management  marken  marketing  markt  media  menschen  millionen  mitarbeitern  mobile  märkte  möglich  möglichkeiten  münchen  müssen  nachhaltigkeit  neben  network  neue  neuen  news  noch  november  online  organisationen  payment  peter  platz  positive  preis  preise  produkte  projekte  prozent  prämien  quelle  rahmen  region  roaming  rund  schon  schweiz  servicenow  services  social  sofort  soft  software  somit  stehen  steht  studie  suppan  system  technologie  technologien  technologies  thema  themen  tinnitus  tätig  umsatz  umsatzwachstum  uniqa  unlimited  unternehmen  verfügung  verkauf  vÖb  wachstum  wala  welt  weltweit  wettbewerb  wien  wirtschaft  wissen  während  württemberg  xxxl  zeigt  zeit  zukunft  zwei  Österreich  2010  2011  2012
silent Aquado computer | Planerhilfe | umzugwien.org umzug wien | toner und Tinte
Büromaterial |

Feuerwehr hilft Leben retten


Webdesign by Webgau.de | Support by Forum | XHTML & CSS Valide