| Gigaliner-Test soll am Bundesrat vorbei starten |
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| Geschrieben von: Dr. Barbara Mauersberg |
| Dienstag, den 16. August 2011 um 11:25 Uhr |
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Berlin (pts011/16.08.2011/11:25) - Die umstrittenen Testfahrten mit 25-Meter langen Lastwagen sollen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums auf dem Wege einer "Ausnahmeverordnung" durchgeführt werden. Das geht aus dem Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor, der den Verbänden am Montag zur Stellungnahme zugestellt wurde. Die Allianz pro Schiene kündigte an, die Ausnahmeverordnung auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. "Wir sind skeptisch, ob die rechtlichen Grundlagen für einen Test mit überlangen Lkw am Bundesrat vorbei geschaffen werden können", sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege am Dienstag in Berlin und verwies auf ein Rechtsgutachten des Deutschen Institutes für Urbanistik (Difu), das im September 2010 zu dem Ergebnis gekommen war, dass bundesweite Riesen-Lkw-Testfahrten nur durch ein neues Gesetz - unter Beteiligung von Bundestag und Bundesrat - auf den Weg gebracht werden könnten. Ein Test auf der Grundlage einer bloßen Ausnahmeverordnung sei rechtswidrig, hatte das Difu im Herbst argumentiert. Derzeit haben sieben Bundesländer ihre Bereitschaft bekundet, an dem geplanten Testversuch teilzunehmen: Das sind Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Thüringen. Die Mehrheit der Bundesländer spricht sich weiterhin gegen einen Riesen-Lkw-Test aus. Erst drei Bundesländer haben derzeit allerdings konkrete Routen auch im nachgeordneten Straßennetz gemeldet: Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Bundesregierung fordert die anderen Länder in dem Entwurf explizit auf, bis Anfang September geeignete Routen aus ihrem Bundesland zu benennen. Weitere Informationen zum Rechtsgutachten des Difu auf http://www.allianz-pro-schiene.de (Ende) Aussender: Allianz pro Schiene e.V. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. August 2011 um 11:25 Uhr |
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