| Ab sofort können nur noch Volljährige eine Patientenverfügung verfassen |
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| Geschrieben von: Giesbert Karnebogen |
| Dienstag, den 01. September 2009 um 16:39 Uhr |
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Berlin/Dresden/Wiesbaden (pts/01.09.2009/16:39) - Seit heute, 1. September 2009, ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Die Auswirkungen auf Kliniken war zentrales Thema einer Veranstaltung, die im Krankenhaus Waldfriede in Berlin stattfand. Hier traf Christoph von Mohl, Vorstand der Dresdner Stiftung VorsorgeDatenbank, auch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen. Inhalt des Gespräches war der Bundeskongress "vorjurlife" (mehr Infos http://www.vorjurlife.de), der am 27./28.11. im Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium in Darmstadt stattfindet. Auf diesem Kongress diskutieren führende Experten über die Auswirkungen, die dieses Gesetz zur Folge hat und erarbeiten Lösungen und Abläufe für alle am Prozess der Patientenverfügung (wie auch anderer Vorsorgeverfügungen) beteiligten Parteien. Zu diesen zählen u. a. Patienten/Angehörige/Betreuer, Ärzte/Kliniken, Juristen/Notare, Krankenkassen/Versicherungen, Altenpflegeheime/Hospizstiftungen, Politik und Interessensverbände, Kirchen. Von Mohl, längjähriger Experte in allen Fragen rund um Patienten- und Vorsorgeregelungen und Mit-Initiator von "vorjurlife", lud die Ministerin zu diesem mit Spannung erwarteten Bundesgress ein, der bereits jetzt, nicht zuletzt wegen seiner Aktualität und Brisanz, auf ein überaus großes Interesse stößt. Im Vorfeld des Kongresses erhalten Experten das Wort, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt haben und die sich jetzt aktiv mit Lösungsvorschlägen für eine praktikable Umsetzung des Patientenwillens engagieren. Im "vorjurlife"-Expertenforum beantwortet in dieser Woche Christoph von Mohl die wichtigsten Fragen rund um Patientenverfügungen: Herr von Mohl, was ist eine Patientenverfügung (PV) eigentlich? Was ändert sich bei der PV mit dem neuen Gesetz ab 1. September 2009? Müssen alle bestehenden Patietenverfügungen nun noch einmal abgefasst werden? Wer sollte eine PV abfassen? Kann eine PV auch mündlich formuliert werden oder ist immer die Schriftform zu empfehlen? Was muss unbedingt in einer PV stehen, damit sie gültig ist (Unterschrift, Datum etc.)? Welche Regeln sind bei der Formulierung einer PV zu berücksichtigen? Gibt es Formulare? Was taugen diese? Wo bewahre ich eine PV auf, muss es immer ein Notar sein oder empfiehlt sich ein naher Angehöriger? Was kostet mich eine PV? Gibt es Verfallsfristen für die PV? Muss sie innerhalb bestimmter Fristen erneuert/aktualisiert werden? Wenn ja, kostet mich dass immer neue Gebühren? Wie erfahren im Notfall die Ärzte von meiner Patientenverfügung? Gibt es bereits bestehende Datenbanken, auf die Krankenhäuser Zugriff haben? Was passiert bei Unfällen im Ausland? Wer weiß da von der PV? Können unheilbare Minderjährige eine PV-Verfügung erlassen? Ist eine PV allein überhaupt sinnvoll, oder sollten parallel dazu auch noch Vorsorgevollmachten (zumindest für den gesundheitlichen Bereich) abgefasst werden? Kontaktdaten: Herr RA Christoph von Mohl Herr RA Dr. Jur. Heinrich Meyer-Götz Pressekontakt "vorjurlife" Giesbert Karnebogen Kontakt zur Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH Aussender: NEWVICOM GmbH [ Quelle: http://pressetext.com/news/090901049/ ] |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. September 2009 um 16:39 Uhr |
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