| Endlich Videoüberwachung mit Schutz der Privatsphäre |
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| Geschrieben von: DI Florian Matusek |
| Donnerstag, den 13. August 2009 um 13:58 Uhr |
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Wien (pts/13.08.2009/13:58) - Mit dem begehrten Gütesiegel "EuroPriSe" wird der erfolgreiche Abschluss der Datenschutzertifizierung und damit die Datenschutzkonformität für die automatisierte Videoanalyse "Privacy Protector" öffentlich dokumentiert. Als Zertifizierungsstelle für EuroPriSe zeichnete das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und bestätigt dem Videoüberwachungssoftware-Modul "Privacy Protector" die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts. Die KiwiSecurity Software GmbH gibt bekannt, dass die aufwendigen Testverfahren für EuroPriSe erfolgreich abgeschlossen wurden. Mit dem European Privacy Seal wurde das begehrte Gütesiegel für die Datenschutzkonformität des Videoüberwachungsmoduls "Privacy Protector" verliehen. Dadurch kann der "Privacy Protector" ab sofort zur datenschutzkonformen Analyse von Videomaterial an bisher neuralgischen Bereichen in Wohnhäusern, Schulen, Flughäfen, Spitälern, Kaufhäusern und an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, ohne die Privatsphäre der Menschen zu verletzen. Durch ein besonderes Verfahren werden Personen in Echtzeit, also während der Aufnahme, unkenntlich gemacht, ohne dass sicherheitsrelevante Informationen beeinträchtigt werden. So kann zum Beispiel ein Überfall, ein tätlicher Angriff oder ein Unfall auf einer überwachten Strasse, in einer Bahnstation, einem Schulplatz oder in anderen öffentlichen Gebäuden sofort analysiert werden. Nach Erhalt des ebenfalls automatisierten Alarmes können sich Aufsichtspersonen sofort an den Aufnahmeort zuschalten und geeignete Maßnahmen veranlassen. Je nach Einsatzort, Witterungsverhältnissen und anderen Einflüssen, kann der Supervisor für die Verschleierung und die Bewegungsabläufe zwischen verschiedenen Verpixelungs- und/oder Einfärbungsmodi wählen, die allesamt eine Person unkenntlich machen, aber sie mehr oder weniger optisch vom Hintergrund abheben. Dadurch werden Personen in digital vorliegenden Videobildern so verschleiert, dass eine Identifizierung nicht mehr möglich ist und somit deren Privatsphäre zu 100% schützt. Das restliche Videobild bleibt aber gleichzeitig unverändert. So können Bewegungen und Veränderungen im Umfeld erkennbar gemacht werden, wie z.B.: der Sturz einer Person, das Entwenden eines Objekts, das Ausbrechen eines Feuers oder, aus aktuellem Anlass, auch das Deponieren von gefährlichen Gütern (Sprengstoffkoffer etc). Zusätzlich kann das Videomaterial durch weitere Software-Module von KiwiSecurity unverschleiert, aber besonders geschützt aufgezeichnet werden. Je nach Konfiguration kann das Material wiederum verschleiert oder unverschleiert abgespielt werden. Kommt es zu einem Zwischenfall, wie z.B. bei einem Diebstahl, kann das verschleierte Videomaterial nur durch ein spezielles Sicherheitssystem geöffnet und eingesehen werden. Liegt ein Vorfall bereits in der Vergangenheit, kann außerdem nach dem Zeitraum des Geschehens forensisch im verschleierten Videomaterial gesucht werden. Ist der Vorfall als unlautere Handlung identifiziert, kann über eine Zugangsgenehmigung die Verschleierung, begrenzt auf die Zeitspanne des Tatbestands, aufgehoben werden. Die Eingabe der Zugangsberechtigung öffnet das Video-Datenmaterial für eine Dauer bis zu 5 Minuten. Jeder Zugriff auf die Videodaten wird zusammen mit Benutzer, Datum, Uhrzeit und zugegriffenem Material exakt protokolliert und gesichert. Alle Videodaten werden verschlüsselt abgespeichert und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Verschleierung ist ohne Passwort nicht aufzuheben. Dadurch können unbeteiligte Personen, die zu anderen Zeitpunkten anwesend waren, auch nicht zufällig identifiziert werden. Der "Privacy Protector" kann entweder alleine oder mit weiteren Modulen von KiwiVision verwendet werden. So analysiert der "Queue Detector" den Füllungsgrad von Warteschlangen ohne die Privatsphäre der wartenden Personen zu verletzen. Der "Intrusion Detector" überwacht den Einstieg in Gebäude oder abgesperrte Areale und über den "Direction Controller" wird das unerlaubte Begehen und Befahren von Strassen, Stiegen, Rolltreppen gesichert. Durch die Verleihung des EuroPriSe Siegels für den Privacy Protector von KiwiSecurity wird erstmalig ein österreichisches Unternehmen ausgezeichnet und bestätigt damit die Visionen seiner Gründer, das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu erhöhen, ohne den Anspruch auf Schutz der Privatsphäre dafür aufzugeben. Über KiwiSecurity (Stand August 2009) Seit 2008 liefert KiwiSecurity mit KiwiVision® ein Gesamtpaket intelligenter Videoanalyseanwendungen für die Auswertung von Bewegungsmustern (Direction Controller™), Erkennung von Eindringlingen (Intrusion Detector™); beides auch unter schlechtesten Witterungsbedingungen, sowie die exakte Indizierung von Gesichtern, auch in sehr dichten Ansammlungen (Face Collector™), wobei der Schutz der Privatsphäre immer im Vordergrund steht (Privacy Protector™). KiwiSecurity wurde durch Fördermittel von AWS, FFG, ZIT und INiTS unterstützt. (http://www.kiwi-security.com) Über INiTS (Stand August 2009) Die INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH - das Wiener Zentrum des AplusB-Programms (Academia plus business) des Infrastrukturministeriums (BMVIT) - ist eine Gesellschaft des Zentrums für Innovation & Technologie der Stadt Wien (ZIT), der Universität Wien und der TU Wien. (http://www.inits.at) Weitere Informationen: http://www.kiwi-security.com Österreich: Stephan Sutor International: Ahmed Asfour KiwiSecurity Software GmbH Arbeitergasse 18/7 Aussender: KiwiSecurity Software GmbH [ Quelle: http://pressetext.com/news/090813023/ ] |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. August 2009 um 13:58 Uhr |
Aquado® Silent Technologien für PCs und server
Um die Lebensdauer ihrer computer erheblich zu erhöhen, setzt Aquado® konsequent auf Forschung und Entwicklung von neuesten Technologien.
Mit dem Einbau von angemessen dimensionierten Prozessorlüftern wird der Luftstrom aerodynamisch so zur Peripherie des Prozessorsockels geführt, dass die thermisch belasteten Bauteile ausreichend mit Kühlung versorgt werden.
Entsprechend wird die zu erwartende Lebensdauer eines Mainboards, aber auch die der Grafikkarten, Festplatten, RAM- Module, etc. erhöht.
Die Vorteile von Aquado-Systemen sind eindeutig:
Temperaturgeregelte, sorgfältig aufeinander abgestimmte Gehäuse-,Prozessor- und Festplattenlüfter, nivellieren die Temperaturunterschiede und sorgen für ein gesundes Klima im Computergehäuse. Die jederzeit präsente Drehzahlanpassung dieser Lüfter reguliert generell auftretende Innentemperaturschwankungen. Warmluft wird aus dem Computergehäuse abgezogen,kühlende Luft strömt ein und sorgt für einen „Kamineffekt“. >> Fast unglaublich - überwiegend gummigelagerte, leistungsstarke Lüfter reduzieren den Geräuschpegel des Gesamtsystems selbst bei voller Drehzahl unter 24 dB(A)! << mehr unter: http://aquado.huge-soft.eu
Wien (pts001/21.02.2012/06:00) - Lebensläufe und Bewerbungsmappen erfassen, beschlagworten, gescannte HR-Dokumente durchsuchbar machen, Mehrsprachenfähigkeit gewährleisten, Daten abgleichen ... beinahe jeder Recruiter kann davon ein (Klage-)Lied singen. Und wann endlich können die Bewerbungsgespräche geführt werden?
Weiterlesen...Wängi/Schweiz (pts018/29.11.2011/09:30) - Die Scania Schweiz AG, der Importeur der weltbekannten LKW und Busse aus Schweden, investiert in die Softwaremodule der Optive GmbH ( http://www.optive.ch ).
Weiterlesen...Lindau (pts010/08.02.2012/10:45) - Bestimmt kennen Sie diesen Fernseh-Spot: Sitzt ein Schiffbrüchiger am Strand einer einsamen Insel. Schon eine ganze Weile, dem Bartwuchs nach zu schließen. Plötzlich taucht am Horizont ein schneeweißer Luxusliner auf. Der Gestrandete springt auf, fuchtelt mit den Armen, schreit - und zieht sich jählings zurück: falsches Logo, falsche Reederei, falscher Rettungsanker. Sorry, keine Chance. Bleibt zu hoffen, dass das Traumschiff dieses Robinson Crusoes in den nächsten paar Jährchen doch noch aufkreuzt.
Weiterlesen...Dresden (pts010/27.03.2012/10:30) - Die Internetdruckerei unitedprint.com SE http://www.unitedprint.com gewinnt mit seinem Tochterunternehmen print24 GmbH http://www.print24.de einen wegweisenden Patentstreit gegen Vistaprint. Am Donnerstag, den 22. März, sprach der BGH das finale Urteil zu dem seit 2007 andauernden Rechtsstreit. Die Richter erklärten damit das umstrittene Vistaprint-Patent EP 0 852 359 B 1 endgültig für nichtig.
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