| hosting-Provider reichen Aufsichtsbeschwerde gegen WEKO-Entscheid ein |
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| Geschrieben von: Claudius Röllin |
| Mittwoch, den 06. April 2011 um 11:00 Uhr |
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Rapperswil-Jona (pts/06.04.2011/11:00) - Eine Gruppe aus elf hosting-Providern (mit Unterstützung von 40 weiteren, in der Schweiz aktiven hosting-Providern) hat am 28. März 2011 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht. Hintergrund ist die Einstellung einer Vorabklärung gegen die halbstaatliche Stiftung Switch, die durch eine Anzeige der Gruppe der hosting-Provider wegen Missbrauch der Marktmacht beim Markteintritt der Switch-Tochter switchplus ausgelöst worden war. Das Sekretariat der WEKO hat die am 2. Oktober 2009 erstattete Anzeige zunächst ignoriert und im Rahmen einer viel zu spät eröffneten Vorabklärung unzulänglich untersucht. Gemäss dem am 7. März 2011 veröffentlichten Schlussbericht überprüfte das Sekretariat beispielsweise nicht, wie switchplus bereits drei Monate nach ihrer Gründung den Status eines Grosshandelspartners der Switch (sogenannter "Registrar") erlangen konnte, wofür sie u.a. 1'000 vorbestehende Kundenbeziehungen hätte nachweisen müssen. Zwar räumt das Sekretariat der WEKO ein, dass die Bevorzugung der switchplus durch Switch zu einer konzerninternen Verschiebung der Registrierungen von Domainnamen geführt hat. Es kommt jedoch zum nicht nachvollziehbaren Schluss, dass keine missbräuchliche Ungleichbehandlung vorliege. Das Sekretariat der WEKO hat offensichtlich übersehen, dass Switch mit switchplus nicht nur einen Grosshandelspartner ("Registrar") für die Verwaltung von Domainnamen gegründet hat, sondern dass switchplus auch im nachgelagerten Markt der hosting- und Internetdienstleistungen tätig ist. Wenn Switch ihre durch staatliche Konzession verliehene Stellung als Registerbetreiberin der .ch und der .li Domainnamen dazu missbraucht, Neukunden ihrer Tochter switchplus zuzuhalten, ebnet sie dieser den Weg in den Markt dieser nachgelagerten Dienstleistungen. Im Markt der hosting- und Internetdienstleistungen herrschte bisher ein reger Wettbewerb, der primär von eigentümergeführten kleineren und mittleren Unternehmen geprägt ist. Der Eintritt in diesen Markt durch Einsatz der Monopolrente einer halbstaatlichen Organisation stellt einen groben Verstoss gegen das im Wettbewerbsrecht statuierte Missbrauchsverbot Die Schweizer Hostingprovider wehren sich nicht gegen einen weiteren Mitbewerber, der den Wettbewerb mit innovativen Dienstleistungen belebt. Sie wehren sich aber dagegen, dass Switch ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über CHF 40 Mio. dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen. Gemäss den Feststellungen der Hostingprovider missbraucht Switch ihre marktmächtige Stellung, indem sie ihrer Tochter switchplus Kundenbeziehungen zuhält, teure Werbekampagnen finanziert und der switchplus personelle Ressourcen sowie IT Infrastrukturen zur Verfügung stellt. Die betroffenen Hostingprovider verlangen in ihrer Aufsichtsbeschwerde, dass die WEKO den Missbrauch der Marktmacht von Switch sanktioniert und beendet. Rasante Marktanteilsverschiebung durch Bevorzugung von switchplus Switch räumte gegenüber der WEKO selber ein, dass switchplus im November 2010 zwischen 5 und 15 Prozent aller Domainregistrierungen vorgenommen habe. Die 48 anderen Grosshandelspartner der Switch mussten sich hingegen einen Marktanteil von 25-45% teilen. switchplus allein hat damit innerhalb eines Jahres einen Anteil am Markt für Registrierungen "erworben", der 5.3 bis 27 mal grösser ist als der durchschnittliche Marktanteil der 48 anderen Grosshandelspartner. "Dieser Marktanteil ist nicht durch Leistungswettbewerb zustande gekommen, sondern durch Bevorzugung seitens der Registerstelle Switch", sagt Claudius Röllin, CMO von Hostpoint. "Das hat auch auf den nachgelagerten (und viel wichtigeren) Markt des Hostings Auswirkungen: In der Schweiz ist der Name "Switch" nämlich gleichbedeutend mit "Domain registrieren" (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, wo die Registry nicht gleichzeitig als (Fast-) Registrar-Monopolist tätig ist), so dass ein Grossteil der Kunden beim Kauf Ihrer Domain fast zwangsläufig über die hosting-Angebote von switchplus stolpern müssen", so Röllin weiter. Einstweilige Verfügung bereits im September 2009 Bereits im September 2009 hatten die Provider beim Handelsgericht des Kanton Zürich ein superprovisorisches Verbot erlangt, mit welchem Switch verboten wurde, auf ihrer Homepage Werbung für switchplus in Alleinstellung zu machen. Weil im Zivilverfahren die von den Providern vermuteten anderen Missbrauchshandlungen (insb. die Quersubventionierung von switchplus) nicht eingeklagt werden konnten, verzichtete die Gruppe der Provider im Juni 2010 auf Druck der WEKO darauf, das Zivilverfahren fortzusetzen. Die Massnahme des Handelsgerichts des Kantons Zürich trat daher im Juni Eine Untersuchung des Bundesamtes für Kommunikation in Bezug auf die monierten Diskriminierungstatbestände im Bereich der delegierten Tätigkeit von Switch zugunsten von Switchplus ist nach wie vor hängig. Seit 2003 ist Switch rechtlich verpflichtet, Grosshandelspartnern ein Wiederverkaufsangebot zu nicht diskriminierenden Konditionen zur Verfügung zu stellen. Das BAKOM ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet dafür zu sorgen, dass Switch diese Bedingung erfüllt. Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung: Franz Grüter, CEO, green.ch Claudius Röllin, CMO, Hostpoint Die Gruppe der klagenden hosting-Provider besteht aus: (Ende)
Aussender: Hostpoint AG |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. April 2011 um 11:00 Uhr |
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