| Fahrten von Riesen-Lkw in Thüringen und Mecklenburg rechtswidrig |
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| Geschrieben von: Dr. Barbara Mauersberg |
| Donnerstag, den 27. August 2009 um 08:38 Uhr |
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Berlin (pts/27.08.2009/08:38) - Die Bundesregierung hält die von den Bundesländern Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahresende auf öffentlichen Straßen erlaubten regelmäßigen Einsätze von überdimensionierten Lastkraftwagen für rechtswidrig. Dies geht aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor. Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege forderte am Donnerstag in Berlin beide Bundesländer auf, "unverzüglich Konsequenzen aus der eindeutigen Rechtslage zu ziehen und Mensch und Umwelt nicht länger durch den Einsatz von Megatrucks zu gefährden". Die Bundesregierung habe sich "insbesondere aus rechtlichen und verkehrswirtschaftlichen Gründen (...) gegen den Einsatz der sogenannten 'EURO-Kombis' auf deutschen Straßen ausgesprochen", heißt es in der an den Bundestagspräsidenten übermittelten Antwort, die der Allianz pro Schiene vorliegt. Unabhängig von der Rechtswidrigkeit der seit Monaten in beiden Bundesländern laufenden "Pilotprojekte" drohen laut Bundesregierung durch den Riesen-Lkw-Einsatz dramatische Negativfolgen für Steuerzahler, andere Verkehrsteilnehmer und den Schienengüterverkehr. Es sei mit "deutlich gravierenden Unfallfolgen zu rechnen", Steuerzahler müssten allein für die Ertüchtigung der Autobahnbrücken "4 bis 8 Mrd. Euro zusätzlich" zahlen. Außerdem würde die "Zulassung von schwereren oder längeren Lkw (...) Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagern". Dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das die Verschiffung von Monstertrucks nach Schweden erlaubt, wird von der Bundesregierung gleich doppelte Rechtswidrigkeit bescheinigt. Die rechtlichen Bedenken der Regierung gelten "auch für einen grenzüberschreitenden Einsatz". Damit schließt sich die Bundesregierung der Rechtsauffassung der EU-Kommission an. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani hatte im März im Interview mit der europaweiten Kampagne "NO MEGA TRUCKS" (http://www.nomegatrucks.eu) erklärt: "Bilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedsstaaten zu so einer Frage widersprechen der Idee eines gemeinsamen Binnenmarktes und werfen auch Fragen über eine mögliche Wettbewerbsverzerrung auf" (siehe Pressemitteilung der Allianz pro Schiene vom 10. März 2009). "Mecklenburgs Verkehrsminister Schlotmann hat von seinem Parteifreund Tiefensee gleich eine doppelte Ohrfeige bekommen", kommentierte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege die Ausführungen des federführenden Bundesverkehrsministeriums in der Regierungsantwort. "Erschreckend" sei auch die Zahl und die Art der Strecken, auf denen die so genannten Gigaliner in Mecklenburg-Vorpommern fahren dürfen. "Statt wie bislang angenommen auf drei Strecken dürfen die Ungetüme auf insgesamt zwölf Strecken fahren. Dabei sind viele der erlaubten Ziele überhaupt nicht auf der Autobahn zu erreichen. Die Riesen-Lkw quälen sich teilweise durch schmale Straßen in Wohngebieten. Das ist unverantwortlich", kritisierte Flege. Die komplette Antwort der Bundesregierung gibt es als pdf-Datei unter http://www.allianz-pro-schiene.de. Ein Foto von einem Gigaliner bei der Fahrt durch Wohngebiete in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie ebenfalls unter http://www.allianz-pro-schiene.de Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs. In dem Bündnis haben sich 16 Non-Profit-Verbände zusammengeschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe und NaturFreunde Deutschlands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und ACV, die drei Bahngewerkschaften TRANSNET, GDBA und GDL sowie die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, VBB und VDEI. Die Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 93 Unternehmen der Bahnbranche. (Ende) Aussender: Allianz pro Schiene e.V. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. August 2009 um 08:38 Uhr |
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