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Seit Jahresbeginn gelten neue Richtlinien für Laboruntersuchungen bei der MPU Pdf Button PrintButton EmailButton
Geschrieben von: Philipp Braunger   
Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 10:15 Uhr

Ulm (pts/13.01.2010/10:15) - Ab dem 1. Januar 2010 lichtete sich der "MPU-Dschungel" für Kraftfahrer, die ihren Führerschein wegen Drogen oder Alkohol am Steuer verloren haben und nun eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ablegen müssen. Alle Labore, die im Rahmen der MPU Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, müssen nun den neuen allgemein gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genügen. Diese wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist für alle Laboratorien bindend. Die Labore müssen für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.

Einheitliche und konkret definierte Cut-Off-Werte

Eine weitere wichtige Neuerung: Erstmalig gibt es nun konkret definierte und einheitliche Cut-Off-Werte, welche die Laboratorien beim Alkohol- und Drogentest einhalten müssen. Diese Grenzwerte legen fest, wann ein Testergebnis positiv und negativ zu bewerten ist. Bei einer Haaranalyse auf Ethylglucuronid (EtG), einem Abbauprodukt des Alkohols, liegt dieser beispielsweise bei 0,007 ng/mg. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Kraftfahrer: Die Zeiten, in denen Glück oder Zufall bei der Wahl des Labors unter Umständen auch einen Einfluss darauf hatte, ob ein Alkohol- oder Drogennachweis letztendlich positiv oder negativ ausfiel, sind vorbei. Entscheidend ist für jeden Kraftfahrer, dass das testende Labor die neuen Beurteilungskriterien der BASt befolgt. Andernfalls werden die ermittelten Ergebnisse nicht mehr von den Begutachtungsstellen anerkannt.

"Wir begrüßen die neuen gültigen Richtlinien, denn sie schaffen erstmals zuverlässige und gleiche Bedingungen für die Labore und vor allem mehr Sicherheit und Chancengleichheit für die Untersuchten", sagt Philipp Braunger, Projektleiter und Sprecher von Trimega Laboratories Deutschland. "Kraftfahrer sollten sich aber auf jeden Fall vergewissern, dass das untersuchende Labor korrekt akkreditiert ist. Trimega Laboratories bietet beispielsweise Haaranalysen nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie an und entspricht den aktuellen Anforderungen der BASt. Somit müssen die im Rahmen der MPU ermittelten Ergebnisse von den Begutachtungsstellen für Fahreignung akzeptiert werden", so Braunger.

Cut-Off-Werte helfen bei der Ermittlung von dauerhaftem Missbrauch

Wer zur MPU muss, dem bleibt nur eine Chance, seine Fahrerlaubnis zurück zu erlangen: Er muss die aufgekommenen Zweifel an der Fahreignung widerlegen. Waren Drogen oder Alkohol im Spiel, so hat der Kraftfahrer unter anderem nachzuweisen, dass sich sein Konsumverhalten grundlegend geändert hat. Die Abstinenz lässt sich bei Drogen und Alkohol am besten über eine Haaranalyse belegen. Wird der einheitliche Cut-Off- oder Grenzwert überschritten, liegt ein Missbrauch vor. Bei einem Haartest beispielsweise ist ein möglicher Alkoholmissbrauch oder auch die Abstinenz in einem dreimonatigen Zeitraum nachweisbar - bei einer Haar-Drogenanalyse gilt dies sogar 12 Monate rückwirkend. Das bloße Passivrauchen einer einzigen Cannabiszigarette etwa führt durch die Verwendung des Cutt-Off-Wertes ebenso wenig zu falschen positiven Testergebnissen wie ein einzelnes Glas Bier bei einer sonst enthaltsam lebenden Testperson.

MPU: Vorteile der Haar-Alkohol- und Drogenanalyse

Das kosteneffektive Haaranalyse-Verfahren hat gegenüber Blut- oder Urintests wesentliche Vorteile, die vor allem in seiner höheren Aussagekraft vor Gericht liegen: Statt nur punktuell, kann mit dem Haartest ein längerer Zeitraum durchgehend bewertet werden. Herkömmliche Blut- und Urintests können Alkohol und Drogen nur im Bereich von Stunden bis wenigen Tagen nachweisen und nicht zwischen gelegentlichem Konsum ("Sozialer Trinker") und dauerhaftem Missbrauch unterscheiden. Die Probenentnahme bei der Haaranalyse erfolgt an selbst bestimmbaren Terminen und ist damit angenehm und unkompliziert. Der zu Untersuchende ist nicht an kurzfristig festgelegte Termine gebunden, wie dies etwa bei herkömmlichen Blut- oder Urintests der Fall ist.

Auf der Trimega-Website (http://www.trimegalabs.de) finden Hilfesuchende alles Wissenswerte über den Haaranalysen-Abstinenznachweis mit einer genauen Darstellung seiner Vorteile. Die Haaranalyse wird von der Bestellung über die Probenentnahme bis hin zur Analyse und Auswertung im Labor im Detail erklärt. Des Weiteren gibt die Website Antworten auf häufig gestellte Fragen. Betroffene können sich auch direkt über die eingerichtete Servicehotline unter 0180-1144-244 oder per E-Mail an Trimega wenden. Alle Informationen stehen auch gebündelt in der Broschüre "Nachweis von Drogen- und Alkoholabstinenz" kostenlos zum Download bereit. Die Broschüre beinhaltet zudem anonyme Beispiele, bei denen die Haaranalyse erfolgreich durchgeführt und die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden konnte.

Zu den Kunden des Unternehmens gehören weltweit u.a. die Luftstreitkräfte eines europäischen Landes, die britische Hebammenvereinigung, Anwälte für Familienrecht, Mediziner, Kommunalbehörden, Firmenkunden und Endverbraucher.

Weitere Informationen zu Trimega und dem Haaranalyse-Verfahren unter:
http://www.trimegalabs.de
http://twitter.com/trimegalabs

Trimega Laboratories
Sedanstraße 14
89077 Ulm
T: +49 (0) 180 1144 244
F: +49 (0) 731 230 9059
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

(Ende)

Aussender: Trimega Laboratories Deutschland
Ansprechpartner: Philipp Braunger
Tel.: +49 180 1144 244
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[ Quelle: http://pressetext.com/news/100113015/ ]

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 10:15 Uhr
 

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