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AT&S: Hauptversammlung am 7. Juli Pdf Button PrintButton EmailButton
Geschrieben von: Martin Theyer   
Dienstag, den 06. Juli 2010 um 10:30 Uhr

Leoben (pts/06.07.2010/10:30) - Morgen, Mittwoch, findet die 16. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft http://www.ats.net statt.

Zeit:
Mittwoch, 07. Juli 2010
10 Uhr

Ort:
Congress Leoben
Hauptplatz 1
A-8700 Leoben

Die Versammlung wird im Internet unter http://www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.

Ansprechpartner für Journalisten:
Mag. Martin Theyer, Pressesprecher AT&S
Tel.: +43 3842 2009259
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Tagesordnung

1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 (2009/10) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 (2009/10) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009/10 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009/10.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10.

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11.

7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 174 Abs 2 AktG bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien zur Gewährung von Bezugs- oder Umtauschrechten an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen und Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG, über die Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 6. Juli 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in § 3 (Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital) Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11.

13. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie über die Ermächtigung des Vorstandes, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

14. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zur Veräußerung eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, für die Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens, und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

(Ende)

Aussender: pressetext.services (pts)
Ansprechpartner: Martin Theyer
Tel.: +43 3842 2009259
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[ Quelle: http://pressetext.com/news/100706010/ ]

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. Juli 2010 um 10:30 Uhr
 

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