| Hauptversammlung der YOC AG bestätigt eingeschlagenen Kurs |
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| Geschrieben von: Anna Augar |
| Freitag, den 18. Juni 2010 um 09:15 Uhr |
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Berlin (pts/18.06.2010/09:15) - Die YOC AG hat am 16. Juni 2010 ihre ordentliche Hauptversammlung in Berlin abgehalten. Dabei sprachen die Aktionäre dem Vorstand und dem Aufsichtsrat durch ihr Votum erneut ihr Vertrauen aus. Sowohl dem Vorstand als auch allen Aufsichtsratsmitgliedern wurde mit deutlicher Mehrheit die Entlastung erteilt. Auch bei den übrigen Tagesordnungspunkten stimmten die Anteilseigner den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu. Im Rahmen der Vorstandsrede stellte Dirk Kraus, Vorstandsvorsitzender der YOC AG, die Entwicklung des Unternehmens detailliert dar und ging insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2009 umgesetzten strategischen Maßnahmen ein. Sowohl die getätigten strategischen Schritte als auch die allgemein positive Marktentwicklung führten im ersten Quartal 2010 zum höchsten Quartalsumsatz (8,1 Mio. EUR) sowie höchstem operativen Quartals-EBITDA (0,8 Mio. EUR) der Unternehmensgeschichte. Das Unternehmen bekräftigt daher die Prognose im Geschäftsjahr 2010 einen Umsatz zwischen 30,0 Mio. EUR und 32,0 Mio. EUR zu generieren. Bei Erreichung dieses Zieles strebt das Unternehmen ein EBITDA im Bereich von 3,0 Mio. EUR bis 3,2 Mio. EUR an. Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen: Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 100% Zustimmung Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 100% Zustimmung Tagesordnungspunkt 4: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 100% Zustimmung Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 99,9% Zustimmung Tagesordnungspunkt 6: Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006/I gemäß § 6 Absatz 5 und 6 der Satzung und über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006/II gemäß § 6 Absatz 7 und 8 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung 97,5% Zustimmung Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der YOC AG als herrschendem Unternehmen und der YOC Mobile Advertising GmbH, der belboon-adbutler GmbH, der Moustik GmbH sowie der Sevenval GmbH 100% Zustimmung Informationen zum Unternehmen: http://www.yoc.com Kontakt Über die YOC Gruppe (Ende)
Aussender: YOC AG |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Juni 2010 um 09:15 Uhr |
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Düsseldorf (pts013/07.11.2011/12:00) - Diversity und personelle Vielfalt - unterschiedliche Nationalitäten, Geschlechter und Erfahrungen - sind entscheidende Erfolgsfaktoren für Unternehmen und Organisationen. Zum ersten Mal wurde nun auch in Deutschland ein offizieller Preis ins Leben gerufen, der Arbeitgeber, Einzelpersonen und innovative Projekte würdigt, die sich durch eine Kultur der Vielfalt auszeichnen. Der von Henkel, McKinsey&Company und der WirtschaftsWoche initiierte "Deutsche Diversity Preis" wird am 14. November im Rahmen einer festlichen Gala in der renommierten Langen Foundation in Neuss verliehen, zu der rund 200 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur und medien erwartet werden. Durch den Abend führt Barbara Schöneberger.
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Wien (pts028/16.12.2011/13:35) - * Neue iPhone App "iJoule" begleitet in ein gesünderes Leben
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Niederdorfelden (pts009/03.05.2012/10:30) - Als so genannte "Umstimmungsjahreszeit" ist das Frühjahr eine besonders gute Zeit, um überflüssigen Pfunden den Kampf anzusagen. Nach dem langen Winter mit den vielen kleinen und größeren Ernährungs-Sünden und meist viel zu wenig Bewegung, haben das auch viele von uns nötig.
Weiterlesen...Konstanz (pts039/16.11.2011/14:15) - Erneut hat der Fiskus Daten von der Schweiz aufgekauft, die Steuerzahler ins Fadenkreuz der deutschen Steuerfahnder geraten lässt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem EU-Land Deutschland und dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz sind kompliziert - nicht nur, wenn es um Vermögen auf Schweizer Banken geht. Auch Unternehmen und Privatpersonen finden sich im Dickicht der unterschiedlichen Gesetzgebungen und Rechtsauffassungen oft nur schwer zurecht. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de ) in Konstanz hat sich auf diese grenzüberschreitenden Probleme spezialisiert.
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