| Zweifel bei der HRE Enteignung |
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| Geschrieben von: Frank Scheunert |
| Donnerstag, den 24. September 2009 um 11:26 Uhr |
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Amsterdam, Niederlande (pts/24.09.2009/11:26) - Der Squeeze-Out bei Hypo Real Estate AG unterscheidet sich von dem gesetzlichen Squeeze-Out nach §§ 327 a f. AktG dadurch, dass im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Squeeze-Out-Beschlusses die Minderheitsaktionäre nicht auf Schadensersatzansprüche verwiesen werden können, sondern vielmehr mit ihrem angestammten Anteil weiterhin Aktionäre der Gesellschaft bleiben. Insoweit eröffnen sich interessante Perspektiven für eine künftige Privatisierung. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat eine Erweiterung der Tagesordnung verlangt, wonach ein Beschluss gefasst wird, der ebenfalls die Enteignung der Minderheitsaktionäre vorsieht, diesen aber zugleich im Rahmen einer künftigen Privatisierung die Möglichkeit eröffnet, wieder mit ihrem angestammten Anteil Aktionär der Gesellschaft zu werden, Zug um Zug gegen Rückzahlung der Abfindung nebst Zinsen. Dieses Recht soll in einem fungiblen Wertpapier verbrieft werden, dass dann auch gehandelt wird. Letztlich bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die gebotene Barabfindung von EUR 1,30 je Aktie angemessen ist. So ist eine Referenzperiode für den durchschnittlichen Börsenkurs gewählt worden, die gerade die Zeit berücksichtigt, wo die Aktie zu einem "penny stock" verkommen war. Wenn die Referenzperiode von Ende August, der Bekanntmachung der Abfindung, bis Mai herangezogen worden wäre, so läge die Abfindung bereits bei EUR 1,50. Auch die Ermittlung des Ertragswertes ist äußerst fragwürdig. Nach den vorliegenden Bewertungen wäre die Gesellschaft überkapitalisiert und würde auf eine Kernkapitalquote von 20 % zusteuern, während die gesetzlichen Vorgaben nur bei 4 % liegen. Die externe Kapitalausstattung vom 5. Oktober 2009 über 3,1 Milliarden EUR wird bei der Ertragswertkalkulation im Rahmen des Squeeze-Outs vom Unternehmenswert subtrahiert. Das gab es in der aktienrechtlichen Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Wenn die Eigenkapitalzufuhr von 3 EUR pro Aktie korrekt addiert worden wäre, ergibt sich allein ein Ertragswert von EUR 4,18 pro Aktie. Die EXchange Investors NV unterstützt die Initiative "HRE Aktionäre wehrt Euch!" (http://www.hre-aktionaere-wehrt-euch.com). Nachricht übertragen durch: DGAP Corporate-News (Ende)
Aussender: EXchange Investors N.V. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. September 2009 um 11:26 Uhr |
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Luxemburg/München (pts028/21.05.2012/15:45) - Das 10-jährige Bestehen des Fonds ist eine willkommene Gelegenheit, auf eine ereignisreiche - und erfolgreiche - Zeit zurück zu blicken.
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