| Ein Rettungsschirm für den Reishi |
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| Geschrieben von: Lorinka Grasmüller |
| Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 14:00 Uhr |
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Umso absurder erscheint es, dass die Daseinsberechtigung des Reishi und diverser weiterer natürlicher Produkte aus sogenannten Drittländern, die seit unzähligen Generationen eingesetzt werden, durch EU-Recht gefährdet wird. Immer wieder wird vor deutschen Gerichten darum gestritten, ob der Reishi vor dem 15. Mai 1997, dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung, innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in nennenswertem Umfang verzehrt wurde. Im Falle einer Verneinung dieser Frage wird eine Zulassung für das Produkt erst erteilt, wenn nach aufwendiger Prüfung keine Zweifel an der Sicherheit mehr bestehen. Produkte, die gerichtlich als neuartige Lebensmittel eingestuft werden, würden also zwangsläufig für einige Jahre vom Markt verschwinden, bis das Zulassungsverfahren durchlaufen wäre - wobei sich die Vertreiber gründlich überlegen werden, ob sie das Risiko der kostspieligen Studien und Anträge bei ungewissem Ausgang auf sich nehmen wollen und können. Experten fordern Nachbesserung Als Problem erweist sich unter anderem das Stichtagsdatum. Je länger der 15. Mai 1997 zurückliegt, desto schwieriger wird es, den geforderten traditionellen Verzehr hinreichend zu dokumentieren. Hinzu kommt, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt, was als "nennenswerter Verzehrsumfang" angesehen wird. Dr. Ina Gerstberger, auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Anwältin aus München, hält die Novel Food Verordnung in Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittländern für "unverhältnismäßig und dringend überarbeitungsbedürftig". Das gilt nach ihrer Auffassung besonders für Pilzprodukte: "Anders als für pflanzliche Lebensmittel hat der Gesetzgeber für Pilze keinerlei Ausnahmen für den Fall vorgesehen, dass diese als 'erfahrungsgemäß unbedenklich' gelten können." Die Juristin sieht keinen Grund für diese gesetzliche Ungleichbehandlung von Pilzen und auch Algen gegenüber Pflanzen. Die GfV hat auf der Internetseite http://www.save-reishi.com Fragebögen für Händler, Apotheker und Endverbraucher vorbereitet, um weiteres Material über einen Verzehr des Pilzes Reishi vor Mai 1997 zu sammeln. Die GfV hofft, so die europaweit bereits vertretene Auffassung, dass Reishi kein neuartiges Lebensmittel ist, durch weiteres Datenmaterial zu stützen und Angriffen auf Basis der Novel Food Verordnung vorzubeugen. Weitere Informationen unter: http://www.save-reishi.com GfV Gesellschaft für Vitalpilzkunde e.V. Kostenfreie Beratung Vereinsregister: Augsburg E-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(Ende) Aussender: GfV Gesellschaft für Vitalpilzkunde e.V.
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20111207031 ]
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 14:00 Uhr |
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Wien/Berlin (pts024/20.12.2011/14:25) - Glaubt man den Fachmedien, so setzt sich der Social-Media-Boom 2012 mit unverminderter Dynamik fort. Die Google-Services sind stark im Kommen, Facebook verliert, Blogs feiern ein Revival und Twitter ebenso wie YouTube legen weiter zu. pressetext trägt den Trend-Prognosen Rechnung und bricht mit seinem beliebten Workshop "Social Media Praxis" zur 4. Tour auf - mit Stationen quer durch Deutschland, Schweiz und Österreich http://pressetext.com/workshops/smp4 . Zudem organisiert die Nachrichtenagentur zwei Fachkonferenzen zum Thema Nonprofit-Kommunikation 2.0 in Berlin und Finanzkommunikation mit Social Media in Frankfurt.
Weiterlesen...Wien (pts015/29.11.2011/09:00) - AMUSE 2.0 von LieberLieber unterstützt Systemingenieure bei der Erstellung von Softwarelösungen mit UML und SysML.
Weiterlesen...Kerpen/Köln (pts010/01.12.2011/10:00) - Komplett dem Thema "Schlaf und Schlafstörungen" verschreibt sich das Kerpener Internet-Fernsehen SomnoWeb TV, das seit wenigen Tagen unter http://www.somnoweb.tv erreichbar ist. "Die Schlafmedizin ist eine relativ junge Disziplin", erklärt Jörg Birkelbach, der Leiter des Projekts. "Der Aufklärungsbedarf auf diesem Gebiet ist deshalb riesig." SomnoWeb TV möchte bestehende Informationslücken kompetent füllen. Denn allein in Deutschland klagen etwa 8 Millionen Menschen über chronische Ein- und Durchschlafstörungen. Rund 4 Millionen leiden an einem obstruktiven Schlafapnoe Syndrom.
Weiterlesen...Berlin (pts008/20.02.2012/10:35) - Das Streckennetz für den seit Anfang Januar erlaubten Riesen-Lkw-Test kreuzt zahlreiche Bahnübergänge, obwohl das Bundesverkehrsministerium ein Zusammentreffen von Bahn und Gigaliner zuvor kategorisch ausgeschlossenen hatte. Bei einer stichprobenartigen Auswertung des sogenannten Positivnetzes mit allen genehmigten Riesen-Lkw-Routen stieß die Allianz pro Schiene auf mehr als 20 Bahnübergänge, die es nach wiederholten Versicherungen aus dem Bundesverkehrsministerium gar nicht geben dürfte. Nach dieser Arbeitsübersicht kreuzen die Gigaliner-Routen insgesamt 25 Bahnübergänge, zehn davon in Schleswig-Holstein, fünf in Niedersachsen, sechs in Bayern und vier in Hessen. In einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums heißt es dagegen: "Die Streckenführung über höhengleiche Bahnübergänge schließen wir aus."
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