| Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven |
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| Geschrieben von: Ulrike Flume |
| Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 15:00 Uhr |
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Hattersheim (pts/08.07.2010/15:00) - In einigen Bundesländern haben sie schon begonnen, in anderen stehen sie kurz bevor: die Sommerferien. Und spätestens mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison der Umziehenden. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, wartet auf die großen Ferien für einen bundeslandübergreifenden Schulwechsel. Viele Jobwechsler beginnen im Herbst ein neues Arbeitsverhältnis und die Uniabsolventen erhalten im Sommer ihre Examenszeugnisse und ziehen für den Berufseinstieg in eine andere Stadt. Für alle ist der Wohnortwechsel damit auch der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, während dem viele verschiedene Dinge erledigt werden müssen. Der eigentliche Umzug ist zwar "nur" ein Punkt auf der langen Liste der Wohnortwechsler, aber ein sehr bedeutender. "Wer hierfür einen Fachbetrieb beauftragt, schont erstens seine Nerven, weil ihm, wenn gewünscht, zwischen Einpacken und Abbauen am alten Wohnort und Auspacken und Aufbauen im neuen Zuhause alles von geschultem Fachpersonal abgenommen wird", betont Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der die Interessen von mehr als 1.000 Umzugsspeditionen vertritt. Zweitens können Privatpersonen ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen und dadurch richtig Geld sparen! "Denn Umzugsdienstleistungen zählen steuerrechtlich gesehen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb können auf Antrag inzwischen bis zu 4.000 Euro von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden", erklärt Hochgesang weiter. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden. Ein Beispiel: Eine Familie wechselt aus privaten Gründen ihren Wohnort und beauftragt für die Durchführung des Umzugs eine Umzugsspedition. Der Umzug kostet die Familie insgesamt 2.050 Euro. Die Arbeits- und Transportkosten sowie die Preise für das Verpackungsmaterial und den Einsatz des Außenaufzuges sind in der Rechnung einzeln aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, dass das Fachpersonal, der Transport des Umzugsguts und der Außenaufzug die Familie 1.960 Euro kostet. Und diese können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden. In diesem Beispiel sind es 392 Euro. Ihr privater Umzug kostet die Familie damit nach Abzug der Steuerentlastung nur noch 1.658 Euro. Um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen, müssen die Umziehenden jedoch, laut Hochgesang, auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten zudem einzeln ausgewiesen sein, gleiches gilt für die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Umzugsunternehmens enthalten. Und schließlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Umzugsunternehmens überwiesen hat. "Ein bar bezahlter Umzug kann nicht als abzugsfähig anerkannt werden", warnt Hochgesang. Doch nicht nur Umzüge aus privaten Gründen sind unter den genannten Voraussetzungen abzugsfähig, sondern auch beruflich bedingte Wohnortwechsel können in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit abgesetzt werden. Hier können neben den Umzugskosten auch die Kosten für die Fahrt zum neuen Wohnort, der Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzte doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie die Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Eine Ausnahme sind die sonstigen Umzugskosten, wie zum Beispiel der Anschluss von Telefon und Fernsehen in der neuen Wohnung oder das Streichen der alten Wohnung. Diese Kosten können ohne Nachweise alternativ über einen Pauschbetrag bei der Steuererklärung angesetzt werden, der im Moment für Verheiratete bei 1.256 Euro liegt. Jede weitere im gleichen Haushalt lebende Person erhöht den Pauschbetrag um 277 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt der Pauschbetrag damit bereits 1.810 Euro. Damit die Kosten für den berufsbedingten Umzug auch als Werbungskosten anerkannt werden, muss der Umziehende entweder erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sein Weg zur Arbeit muss sich durch den Umzug erheblich verkürzen, und zwar um mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt. Die Versetzung durch den Arbeitgeber oder der komplette Jobwechsel ist dann ein weiterer Grund für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des berufsbedingten Umzugs, wenn in beiden Fällen der Weg zur Arbeit sonst unverhältnismäßig lang wäre. Ein guter, von einem Fachbetrieb professionell durchgeführter Umzug muss nicht teuer sein und es gibt keinen Grund, am falschen Ende zu sparen. "Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen", betont Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik in Hattersheim. Qualifiziertes Fachpersonal erledigt die Arbeiten schnell und gewissenhaft, ohne dass Möbel beschädigt werden und die (Vor)-Freude auf die neue Wohnung durch Ärger und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe getrübt wird. Hinweis: Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat einen Flyer veröffentlicht, der neben der Beispielrechnung weitere Informationen rund um das Thema "Steuern sparen beim Umzug" enthält. Umziehende und andere Interessierte erhalten diesen Flyer entweder bei der Geschäftsstelle des Bundesverbands in Hattersheim/Main oder direkt bei einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands, einem AMÖ-Umzugsspediteur. Die AMÖ-Spediteure sind am rollenden Känguru zu erkennen. (Ende)
Aussender: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. [ Quelle: http://pressetext.com/news/100708032/ ] |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 15:00 Uhr |
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Stuttgart / Leonberg (pts013/11.10.2011/11:25) - Im Oktober öffnet die internationale Fachmesse 'inter airport Europe' ihre Türen. Die E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG ist einer der 542 Aussteller aus 29 Ländern. Auf der Messe zeigt ZIEGLER die neuesten Produkte rund um platzsparendes und komfortables Sitzen.
Weiterlesen...Wien (pts006/09.09.2011/08:00) - Im Frühling wurde die EA-Version 9.0 veröffentlicht und definierte damit neue Maßstäbe für Modellierungswerkzeuge. Es werden die neuesten Versionen der Sprachen BPMN 2.0, SysML 1.2 sowie Frameworks wie TOGAF 9 und UPDM unterstützt. Die Usability wurde durch teilweises Umgestalten von Fenster und Menüs verbessert. Nun können mehr Informationen mit weniger Klicks gesucht, gefunden und dargestellt werden. Auch bei der visuellen Darstellung der Modelle gibt es Neuerungen.
Diagramme können als handgezeichnete Skizzen sowie als White Board Darstellung gerendert werden. Dieses Feature wirkt auf den ersten Blick wie ein Marketinggag, entpuppt sich allerdings als wertvolle Unterstützung, um Modellvorschläge von abgenommenen Modellen zu unterscheiden. Für die Teamarbeit wurde ein eigener Menüblock angelegt. Mit dem "Personal Manager" hat nun jede am Projekt beteiligte Person einen zentralen Zugang zu vielen Informationen. Es können Termine koordiniert, Fortschritte beobachtet und Informationen ausgetauscht werden.
Auch das Thema verteiltes Modellieren wurde mit Erweiterungen bedacht. Beim Austausch von Modellen, vor allem aber bei Teilmodellen, nimmt der EA Rücksicht auf Informationen, die im ausgetauschten Teil nicht vorhanden sind. Für jede Information, die im Teilmodell nicht enthalten ist, entsteht ein Platzhalterelement. Durch Platzhalterelemente erkennt der Modellierer, dass sein Modell nicht vollständig ist. Des weiteren helfen sie beim verlustfreien Zusammenführen einzelner Teilmodelle. Auch der Bereich Codegenerierung wurde erweitert. Die aktuellsten Versionen von Programmiersprachen wie C# 4.0 und VB .Net 10 werden unterstützt. Auch Generics und Templates werden beim Vorwärtsgenerieren im Code abgebildet sowie beim Einlesen von Code erkannt und mit dem Modell synchronisiert.
Ober-Ramstadt (INT). (pts011/14.09.2011/10:30) - Pünktlich zum Herbstbeginn bringt der mittelständische Bauzulieferer und WDVS-Entwickler INTHERMO eine völlig neue Dämmplatte auf den Markt, die in vielerlei Hinsicht Maßstäbe setzt: Die Holzfaserdämmplatte HFD-Exterior Compact wird gemäß DIN EN 13171 im modernen Trockenverfahren produziert. Die beidseitig putzbare INTHERMO-Neuentwicklung ist dank intelligenter Logistik in allen erdenklichen Formaten innerhalb kürzestmöglicher Zeit lieferbar. Die Verarbeitung erfolgt in den Werkshallen der Fertigbauindustrie oder durch Zimmerer und Stuckateure auf der Baustelle vor Ort. Im Gebrauch erweist sich die neue Compact als leicht zu transportieren, einfach zu verarbeiten und außergewöhnlich robust; auch ihre sonstigen Eigenschaften werden selbst extremen Qualitätsanforderungen gerecht.
Weiterlesen...Berlin (pts020/07.10.2011/12:35) - Die Allianz pro Schiene begrüßt das Mehrheitsvotum der Länderverkehrsminister gegen Testfahrten mit Riesen-Lkw ohne die vorherige Befassung des Bundesrates. In dem Beschluss, den die Länderverkehrsministerkonferenz am Mittwoch in Köln mit acht zu sieben Stimmen bei einer Enthaltung gefasst hatte, heißt es: "Die Länderverkehrsministerkonferenz äußert ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absicht des BMVBS, die Rahmenbedingungen sowie die Durchführung des Feldversuchs durch eine Ausnahmeverordnung zu § 6 Straßenverkehrsgesetz ohne Befassung des Bundesrates festzulegen." Entgegen anderslautenden Medienberichten, nach denen die Verkehrsminister angeblich "grünes Licht" zum Feldversuch gegeben hätten, verwies die Allianz pro Schiene darauf, dass weiterhin lediglich eine Minderheit von sieben Ländern bereit sei, die Gigaliner auf ihrem Gebiet testen zu lassen. "Wir appellieren jetzt an die Bundesregierung, die wiederholt vorgetragenen rechtlichen Bedenken der Länder ernst zu nehmen", sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Freitag in Berlin. "Bei einem Feldversuch mit Riesenlastern muss der Bundesrat mitentscheiden können", sagte Flege und verwies auf ein entsprechendes Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis.
Der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer warnte zugleich davor, das Prädikat "Test" auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wenn Riesen-Lkw einmal durch Deutschland fahren, dann sind sie kaum wieder weg zu bekommen", sagte Flege und verwies auf die Nachbarländer Dänemark und die Niederlande. "Aus dem Test ist dort stillschweigend ein Dauerbetrieb geworden."
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