| Hausverlosung: Rettung vor der Zwangsvollstreckung |
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| Geschrieben von: Brunhilde Huber |
| Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 07:45 Uhr |
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Leombach/St. Lorenz (pts/20.05.2010/07:45) - Rund 500 Immobilien gelangen allein in Österreich monatlich zur Zwangsvollstreckung. Statt ihre Bewohner vor den finanziellen Ruin zu stellen, bietet sich die Hausverlosung als alternatives Modell an. Anders als bei Zwangsversteigerungen stehen einkommensschwache Familien nach einer Verlosung ihres Eigentums nicht vor einem Schuldenberg oder dem Privatkonkurs. Vielmehr verfügen sie über Startkapital in ein schuldenfreies neues Leben. Keine Abschreibungen - Auch Banken profitieren Die offenen Forderungen der Banken sollen dabei aber nicht unerfüllt bleiben - im Gegenteil. Auch für die Kreditgeber eröffnet sich mit der Hausverlosung eine Win-Win-Situation. Gegen Rechnung stellen sie die finanziellen Mittel für den Verlosungsaufwand zur Verfügung und treten als Treuhänder auf, um den Aufwand zu reduzieren. Statt Abschreibungen auf ungedeckte Kredite bilanzieren zu müssen, gehen sie nach bezahlten Kosten und Zinseinnahmen mit Gewinn aus der Situation hervor. Der Überschuss aus den Erlösen durch die Verlosung bewahrt die bisherigen Hauseigentümer vor Schulden und bildet eine solide Grundlage für eine sorgenfreiere Zukunft. In gleicher Weise eignet sich die Hausverlosung auch als Dienstleistung für Realitätenbüros, die sie direkt in ihr Geschäftsmodell einbinden können, um ihr Portfolio zu erweitern. Schuldenfrei zum Eigenheim Rechtssicher, garantiert und legal bieten sich zudem den Teilnehmern der Verlosung Top-Gewinnchancen und eine einmalige Gelegenheit, schuldenfrei, kostengünstig und ohne Kredit an Eigentum zu gelangen. So übersteigt der Verlosungswert den Verkehrswert des Objekts plus Unkosten im Gegensatz zu klassischen Lotterien und anderen Gewinnspielen nicht. Bei Hausverlosungen ist die Gewinnwahrscheinlichkeit somit um ein Vielfaches höher, da nur eine begrenzte Zahl an Losen aufgelegt wird. Alternative zum klassischen Verkauf Eine Verlosung bietet sich den Besitzern von Eigentum und Grundstücken jedoch nicht nur aus Gründen finanzieller Not, sondern auch als Alternative zum klassischen Verkauf an. Vater Staat kommt dabei nicht zu kurz. Pro aufgelegtem Los werden durch den Veranstalter zwölf Prozent Gewinststeuer abgeführt. Gesetzlich ist festgelegt, dass hinter den Verlosungen keine Bereicherungsabsicht stecken darf. Für günstige 99 Euro pro Los wartet etwa in Leombach bei Wels ein Traumhaus auf einem 1.769 m2 großen Grundstück auf neue Besitzer. Das Landhaus liegt bei bester Verkehrsanbindung und Infrastruktur mitten im Grünen. Mit Sauna, Wintergarten, offenem Kamin, Fußbodenheizung und Holzfeuerung ist es großzügig ausgestattet. In einem gesunden Umfeld weist das Haus eine Wohnnutzfläche von ca. 229 m2 auf. Der Verkehrswert liegt bei 578.078 Euro. Weitere Informationen über das Haus und zur Teilnahme an der Verlosung sind unter http://www.winyourhome2day.at und http://brunis-hausverlosung.blogspot.com abrufbar. Keine weiteren Kosten Mit einem Lospreis von nur 59 Euro gelangt zudem ein traumhafter Baugrund in St. Lorenz am Mondsee unweit der Festspielstadt Salzburg zur Verlosung. Das 849 m2 große Areal liegt inmitten der Natur mit unverbaubarer Aussicht auf die umliegenden Berge. Abgesehen vom Lospreis hat der Gewinner keine weiteren Kosten zu tragen. Für den Baugrund fallen keine Betriebskosten an und etwaige Gebühren wie für den Grundbucheintrag übernimmt der Eigentümer und Veranstalter der Verlosung. Einem Baubeginn steht nichts im Wege. Ein Bauzwang besteht jedoch nicht, womit sich das Grundstück auch als Anlageobjekt eignet. Bis zum 1. Juni 2010 ist noch eine Registrierung für die zwei Wochen später stattfindende Verlosung möglich. Weitere Informationen über das Grundstück und zur Teilnahme an der Verlosung sind unter http://www.baugrund-verlosung.at zu finden. Kontakt zur Baugrundverlosung Thomas Putz Kontakt zur Hausverlosung Brunhilde Huber (Ende)
Aussender: WINYOURHOME2DAY [ Quelle: http://pressetext.com/news/100520005/ ] |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 07:45 Uhr |
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